fairplay-ok-gr

Partner werden | Teilnahmebedingungen | Partner-Anmeldung
 
I. Allgemeines

Der gemeinnützige Verein „Engelschutz e.V.“ - im folgenden kurz der Verein - bietet auf seiner
Webseite www.klinik-entlassung.de die Möglichkeit, Kunden für Hausnotrufleistungen
anzumelden. Wenn Sie erfolgreich einen neuen Kunden geworben und bei der Beratung und
Anmeldung mitgewirkt haben, können Sie als registrierter Partner des Vereins eine
Aufwandsentschädigung erhalten.
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Partner und dem Verein.
Es gelten jeweils die an dieser Stelle bereitgehaltenen Bedingungen. Der Verein behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.
Über Änderungen der Bedingungen für bestehende Partnerschaften werden die Partner rechtzeitig per E-Mail informiert. Die Unterlassung von Einwendungen gegen bekannt gemachte Änderungen gelten als Einverständniserklärung zu den geänderten Bedingungen. Sollten Partner den geänderten Bedingungen nicht zustimmen, so wird ihr Vertragsverhältnis automatisch beendet. Näheres regelt Punkt IX.

II. Fair Play - Vereinbarung.
Wir respektieren Ihre Geschäftsinteressen
: Ihre Kunden bleiben Ihre Kunden! Nennen Sie uns explizit die Geschäftsbereiche, die Sie unbedingt selbst mit Ihren Leistungen abdecken wollen (z.B. als Pflegefirma Pflegeleistungen etc.), damit wir dies ggf. in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung niederlegen können.
Sie respektieren unsere Geschäftsinteressen: Unsere Partner bleiben unsere Partner. Sie werden weder jetzt noch zukünftig Hausnotruf-Leistungen von unseren Hausnotrufpartnern unter Umgehung des Vereins als Vermittler oder Kooperationspartner nachfragen. Sie garantieren dies auch bis 6 Monate nach einer eventuellen Beendigung Ihrer Kooperation mit uns, und unserer Kooperation mit unseren Hausnotrufpartnern. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung der Fair Play - Vereinbarung sind Sie dem Verein gegenüber Schadensersatzpflichtig, sowie mit einer Vertragsstrafe von 50,00 pro Fall einverstanden.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur anerkannt, wenn sie durch einen bevollmächtigten Vertreter des Vereins schriftlich bestätigt und unterzeichnet werden. Dies gilt insbesondere für individuelle Fair Play - Vereinbarungen.
 
III. Partner
Der Partner hilft bei der Anmeldung neuer Kunden durch Beratung und/oder Ausfüllhilfe. Der Verein zahlt dem Partner für die erfolgreiche Vermittlung neuer Kunden eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe dieser Erstattung sowie die Erfolgsgrundlage können variieren und werden jeweils auf der Homepage www.klinik-entlassung.de bekannt gegeben. Der Verein ist berechtigt, die Bedingungen des Partnerprogramms jederzeit zu ändern.
Änderungen werden den Partnern unverzüglich per E-Mail mitgeteilt, sowie auf der Homepage bekannt gegeben. der Verein übernimmt keine Haftung für evtl. Nachteile, die dem Partner durch Änderungen der Programmbedingungen entstehen. Insbesondere ist der Verein grundsätzlich nicht schadenersatzpflichtig für verringerte Aufwandsentschädigungen, die durch Anmeldungen neuer Kunden nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über diese Änderungen (Informationszeitpunkt) zurückgehen.
Der Partner verpflichtet sich, seine beim Verein hinterlegten Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail Adresse, jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten. Nachteile, die der Partner durch verspätete Informationen aufgrund mangelhafter oder nicht aktueller Kontaktdaten erleidet, fallen in die alleinige Verantwortung des Partners.
 
IV. Partnerprogramm
Der Verein stellt dem Partner bei Einrichtung des Programms einen Code als Link zur Homepage www.klinik-entlassung.de zur Verfügung. Die Verwendung des Links bewirkt die automatische Zählung neu geworbener Kunden im Partnerprogramm. Die Partner-ID kann auch über das Anmeldeformular weitergegeben werden.
Die korrekte technische Einbindung zur Sicherstellung einer korrekten Abrechnung, liegt in der Verantwortung des Partners. Für Aufgrund einer inkorrekten Einbindung durch den Partner erlittene Nachteile übernimmt der Verein keine Haftung.
Der Partner ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Codes oder Tags in irgendeiner Weise zu verändern, gleich aus welchem Grunde oder mit welcher Zielstellung. Der Partner ist ebenfalls nicht berechtigt, diese Codes oder Tags in einer anderen als der vorgesehen Art und Weise zu verwenden, auch wenn dies technisch möglich sein sollte.
Dem Partner ist es weiterhin nicht gestattet URL-Codes des Vereins in E-Mails zu integrieren, deren Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt dieser E-Mails zugestimmt haben (Spam). Die URL-Codes des Vereins dürfen somit nur in E-Mails eingebunden werden, wenn die Empfänger vor dem Empfang der ersten E-Mail zugestimmt haben.
Für die Beziehung zwischen dem Verein und Partner und die Abwicklung des Partnerprogramms sind ursächlich diese Teilnahmebedingungen des Verein maßgeblich. Der Verein ist jedoch berechtigt, diese Bedingungen im Einvernehmen mit den Partnern durch eigene Regelungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
 
V. Anmeldung / Bewerbung
Für die Teilnahme am Partnerprogramm muss sich der Partner zuvor beim Verein um eine Partnerschaft bewerben. Der Verein muss der Partnerschaft explizit zustimmen. Erst nach erfolgter Zustimmung ist der Partner berechtigt, die Aufwandsentschädigung in Anspruch zu nehmen.
Der Verein ist berechtigt, einen Partner bzw. eine oder mehrere von dessen angemeldeten Ansprechpartnern jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Partnerprogramm auszuschließen.
 
VI. Erfolg / Aufwandsentschädigung
Die Vermittlung eines neuen Kunden gilt dann als erfolgreich, wenn das Vertragsverhältnis nach Ablauf der üblichen Storno- und Widerrufsfristen (z.B. nach Fernabsatzgesetz) bestehen bleibt, und der Neukunde seiner Zahlungsverpflichtung unwidersprechlich nachgekommen ist. Der Verein zahlt den Partnern für die von ihnen erzielten Erfolge eine Aufwandsentschädigung.
Ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung entsteht grundsätzlich nur, wenn Erfolge im Sinne der Definitionen dieser Bedingungen sowie ggf. der Bedingungen dieses Partnerprogramms vorliegen. Über das Vorliegen eines Erfolges entscheidet der Verein und liefert lediglich die technische Dienstleistung der Abwicklung und stellt dem Partner Informationen für diese Entscheidung zur Verfügung.
Nach Bestätigung eines Erfolges durch den Verein wird die hierfür vereinbarte Aufwandsentschädigung dem Konto des Partners zum vereinbarten Abrechnungstermin gutgeschrieben.
Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Partner erfolgt, wenn das Konto des Partners ein Guthaben von mindestens 40 Euro aufweist. Guthaben auf den Konten des Vereins werden nicht verzinst.
Sollte das Guthaben eines Partners innerhalb von 5 Jahren die Auszahlungsgrenze von 40 Euro nicht erreichen, oder innerhalb von 3 Jahren keine Veränderung des Kontostandes auftreten, so wird dieses geschlossen. Ein evtl. auf dem Konto des Partners befindliches Guthaben wird jedoch entsprechend Absatz 4 nicht ausgezahlt.
 
VII. Manipulationen
Als Manipulation gilt grundsätzlich jeder Versuch, die Systeme und das Abrechungsprinzip des Vereins durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Dazu zählt insbesondere, dass die ursprünglich vom Verein vorgesehenen und angebotenen Werbemittel/Codes verändert oder auf nicht freigeschalteten Webseiten/Newslettern verwendet werden, und dass die Systeme des Vereins durch technische oder sonstige Mittel zur Zählung bzw. Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden bzw. nur vorgetäuschten Erfolgen veranlasst werden.
Weiterhin zählt als Manipulation jeder Verstoß gegen die in Punkt IV genannten Bedingungen.
Der Verein wird den betreffenden Partner von einem aufgetretenem Verdacht der Manipulation schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Sollte mit dem Partner innerhalb einer angemessenen Zeit keine einvernehmliche und lückenlose Klärung der Verdachtsmomente erfolgen können, so gilt der Tatbestand der Manipulation als erfüllt.
Jede Manipulation führt zur sofortigen Sperrung des Partners und Schließung seines Kontos beim Verein. Ein auf dem Konto des Partners befindliches Guthaben, auch wenn es nicht aus manipulierten Vorgängen herrührt, wird nicht an den Partner ausgezahlt.
Der Verein behält es sich vor, gegen wegen Manipulationen gekündigte Partner rechtliche Schritte einzuleiten.
 
VIII. Gewährleistung und Haftung
Der Verein wird den Dienst im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben. Eine Zusicherung irgendeiner Art in Bezug auf die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit des Dienstes wird nicht gegeben.
Der Verein haftet lediglich für Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder aufgrund des Fehlens wesentlicher zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haftet der Verein nur - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach dem Produkthaftungsgesetz oder, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht haftet der Verein höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der sich anhand der durchschnittlichen monatlichen Aufwandsentschädigung des Partners innerhalb der letzten 6 Monate bemisst.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Hyperlinks die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. der Verein verweist auf seinen Seiten mit Hyperlinks zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: der Verein erklärt ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten zu haben. Daher distanziert sich der Verein hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller auf dem Webauftritt des Vereins verlinkten Seiten, und macht sich diese Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in den Seiten vorhandenen Hyperlinks, ob angezeigt oder verborgen, und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Hyperlinks führen.
 
IX. Laufzeit und Vertragsende
Auf der Grundlage dieser Bedingungen zwischen dem Partner und dem Verein geschlossene Vereinbarungen gelten für unbestimmte Zeit.
Jeder Partner ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Verein jederzeit zu beenden. Beendet der Partner die Zusammenarbeit mit dem Verein, so wird ein evtl. Guthaben des Partners beim Verein jedoch nur ausbezahlt, wenn es mindestens die Auszahlungsgrenze von 15 Euro erreicht.
Die Kündigung der Zusammenarbeit mit dem Verein ist für Partner jederzeit per Email an partner@klinik-entlassung.de , Fax oder Brief möglich. Jede Kündigung ist gültig ab 0.00 Uhr des auf die Vornahme der Kündigung folgenden Tages, ab diesem Zeitpunkt werden auch keine Erfolge auf den betroffenen Webseiten des Partners mehr gezählt bzw. zur Berechnung des Anspruches auf Aufwandsentschädigung herangezogen.
Der Verein ist berechtigt, Partner nach Maßgabe der Punkte V und VII zu sperren und von der Nutzung des Dienstes auszuschließen.
 
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen, alle weiteren Vereinbarungen des Partners mit dem Verein unterliegen deutschem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit dies nach aktueller Rechtsprechung festlegbar ist. Der Verein behält sich jedoch das Recht zur Klageerhebung an einem anderen Gerichtsstand vor.
 
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt bzw. dem entspricht, was der Verein und die Partner gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Anmeldung zum Partnerprogramm

Partner-Programm

 

weiter
Teilnahmebedingungen
beratung-kl